Befund und Sachverständigengutachten

zum Zwecke der Schadensbewertung, in Genehmigungsverfahren, zur fundierten Argumentation einer unterschiedlichen Meinung, usw.

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Begriffserklärungen
 
Befund 
Tatsachengrundlagen wie Fotos, Videos, Messungen werden in einem Schriftsatz, dem Befund zusammenfasst. (Befund dient der Beweissicherung)
 
Gutachten 
Der schriftlicher Befund wird ergänzt um physikalische Gesetzmässigkeiten, mathematische Berechnungen und Erfahrungssätze.  Die draus resultierenden Rückschlüsse werden in einem Schriftsatz, dem Gutachten zusammengefasst. (Gutachten entspricht einer Urkunde)
 
Ihr Recht
rechtlich-small.pngEin Privatgutachten ist ein "urkundlich" belegtes Parteienvorbringen. Behörden, Gerichte usw. müssen sich mit diesem qualifiziert belegten Vorbringen inhaltlich auseinandersetzen!
 
 
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